Einführung des eRezept zum 01.01.2024
Der nächste Schritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens wird ab dem 01.01.2024 für alle Praxen verpflichtend sein – die Einführung des elektronischen Rezepts (eRezept). Dies betrifft vorerst ausschließlich verschreibungspflichtige Medikamente (erkennbar am roten Rezeptformular) für gesetzlich Versicherte. Private Rezepte, Grüne Rezepte, Verbandstoffe, Hilfsmittel und Betäubungsmittel stehen derzeit noch nicht als eRezept zur Verfügung.
Der Ablauf gestaltet sich wie folgt: Zur Bearbeitung eines eRezepts muss Ihre Versichertenkarte zwingend eingelesen sein. Das Rezept kann daraufhin wie gewohnt telefonisch oder online bestellt werden. Nach der ärztlichen Signatur kann das eRezept in der Apotheke Ihrer Wahl durch Vorlage Ihrer Versichertenkarte oder über eine eRezept-App abgerufen werden. Ein Papierausdruck ist nur bedingt möglich.
Änderungen in unserer Praxisorganisation: Die Bearbeitung eines bestellten eRezepts kann erst nach dem Einlesen Ihrer gültigen Versichertenkarte erfolgen. Da die eRezepte vom Arzt signiert werden müssen, ist aus organisatorischen Gründen ein Abruf in der Apotheke oder über die App erst am nächsten Werktag möglich. Ein Faxversand an Apotheken ist nicht mehr möglich, da kein Papierausdruck mehr vorgesehen ist.