Pressemitteilung des Bayerischen Hausärzteverbandes
So nicht! GKV tritt hohes Engagement der Hausarztpraxen mit Füßen
Die Geringschätzung, mit der sich hausärztliche Praxisteams trotz ihres herausragenden Engagements in der Pandemiebekämpfung konfrontiert sehen, hat einen neuen Höhepunkt erreicht: in leider schon bekannter Handstreichmanier wurde federführend durch den GKV-Spitzenverband die Vergütungsregel zum Abstrich bei symptomatischen Personen (GOP 02402 /02403) zum 31.3.2022 gestrichen. Das mit hohem Aufwand verbundene Abstreichen symptomatischer Corona-Patienten samt Beratung – die Leistung muss in abgetrennten geeigneten Räumlichkeiten mit besonderen Schutzvorkehrungen erbracht werden – soll in Zukunft über die Versicherten-/Grundpauschale abgegolten sein. Mit anderen Worten: Es gibt keine zusätzliche Vergütung mehr für diesen pandemie-bedingten zusätzlichen Arbeitsaufwand!
Damit nicht genug, wird auch die telefonische Beratung bei Infekten mit dem Wegfall der GOP 01433/01434 nicht mehr vergütet, die aber beispielsweise bei jeder telefonischen Krankschreibung von Infekt-Patienten mit anfällt. Eine telefonische Beratung (Kontaktaufnahme durch Patienten) kann nur noch einmalig im Quartal mit der GOP 01435 abgerechnet werden, wenn in dem Quartal keine Versicherten-/Grund-/Konsiliarpauschale fällig ist.
„Seit Beginn der Pandemie werden 90 Prozent der CoViD-Erkrankten in den Praxen der Niedergelassenen behandelt, dem Schutzwall des deutschen Gesundheitssystems“, betont Dr. Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes. „Mit Beginn der Omikron-Welle und den dadurch enorm hohen Infektionszahlen ist die Belastung der Praxisteams insbesondere durch Testungen und Beratungen am Telefon massiv gestiegen. Die Praxisteams arbeiten am Rande ihrer Belastungsgrenzen und nicht selten auch auf Kosten ihrer Gesundheit. Dies war der Politik bisher keine messbare Wertschätzung wert, beispielsweise durch eine Bonuszahlung an unsere MFA. Mit der Entscheidung, jetzt all diese wichtigen und aufwändigen pandemischen Extraleistungen nicht einmal mehr zu vergüten, tritt die GKV das außerordentlich hohe Engagement der hausärtlichen Praxisteams mit Füßen“, so Dr. Beier.
Dr. Beier weiter: „Es trifft uns und jede Praxis schwer, was hier stattfindet. So kann es nicht weitergehen, und ich habe großes Verständnis für jede Praxis, die jetzt nicht mehr will. Die Krankenkassen haben nichts, aber auch gar nichts zu Pandemiebewältigung beigetragen und fallen jetzt denen in den Rücken, die täglich für die kranken Menschen da sind. Eindringlich fordern wir die Politik auf, umgehend diese versorgungsgefährdende Fehlentscheidung der Selbstverwaltung rückgängig zu machen. Während die hausärztliche Vergütung reduziert wird, läuft die Finanzierung der Impfzentren, die derzeit angesichts ausbleibender Impfwilliger nichts zu tun haben, unvermindert weiter, und auch die Vergütung der Labore ändert sich nicht. Wir niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertrags-ärzte mit unseren Praxisteams sind es leid, immer wieder vor den Kopf gestoßen zu werden! Kliniken und Gesundheitsämter erhalten auch finanziell die verdiente Anerkennung für ihre Leistungen in der Pandemie – die außerordentliche Arbeit der ambulanten Versorgerpraxen wird dagegen nicht nur völlig ignoriert, sondern auch noch abgestraft.“
Pressemitteilung des Bayerischen Hausärzteverbandes vom 06. April 2022
Bayerischer Hausärzteverband e.V.
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